Kann ich auch im AHV-Alter als pflegende Angehörige angestellt werden?
16. Mai 2024Entlöhnung von pflegenden Angehörigen
Zürcher Regierungsrat gibt grünes Licht
Braucht es neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen? Nein, sagt der Regierungsrat. Kantonsrätin Jeannette Büsser ist zufrieden mit dieser Antwort. Sie findet es richtig, die «enorm wichtige Leistung» der pflegenden Angehörigen zu vergüten.
Die Zürcher Regierung sieht keinen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Anstellung von pflegenden Angehörigen, das wird aus einer kürzlich publizierten Antwort auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat klar. Jeannette Büsser und Florian Heer (beide Grüne) hatten von der Regierung unter anderem wissen wollen, ob der Kanton eine Gesetzeslücke schliessen müsse oder im Sinne habe, kantonale Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie bezogen sich dabei auf eine Kassensturz-Sendung von Ende 2023, die berichtete, dass «private Spitex-Firmen mit der Anstellung von Angehörigen ein lukratives Geschäft machen, indem sie satte Margen einstreichen».
«Pflegende Angehörige erbringen eine enorm wichtige Leistung für die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft.»
Jeannette Büsser, Zürcher Kantonsrätin (Grüne)
Jeannette Büsser ist zufrieden mit der der ausführlichen Antwort der Regierung. Es sei klar geworden, dass das Geschäft mit den pflegenden Angehörigen weder besonders missbrauchsanfällig noch lukrativ sei. Dass freue sie, denn «pflegende Angehörige erbringen eine enorm wichtige Leistung für die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft. Dass es nun Spitex-Organisationen gibt, die sie darin unterstützen, ist ein Segen. Dass sie dafür ein bisschen entlöhnt werden, mehr als verdient.»
Die Anstellung von pflegenden Angehörigen basiert auf einem Bundesgerichtsurteil vom 18.4.2019. Dieses hielt fest, dass Grundpflege-Leistungen, die pflegende Angehörigen verrichten, zulasten der Krankenversicherungen abgerechnet werden dürfen – sofern die Angehörigen bei einer Spitex angestellt sind.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion (GD) schreibt in ihrer Antwort, sie stelle seither «ein steigendes Interesse an der Thematik fest. Gleichwohl ist der Anteil an Spitex-Organisationen, die sich auf die Pflege durch Angehörige spezialisieren, zurzeit im Kanton Zürich verhältnismässig klein.» Die GD will nun die weitere Entwicklung beobachten.
Einnahmen minus Löhne entspricht nicht dem Gewinn
Die Löhne der pflegenden Angehörigen legen die Spitex-Organisationen selbst fest, sind dabei aber ans Obligationen- sowie Arbeitsrecht gebunden. Missbräuchlich tiefe Löhne mittels Gesamtarbeits- oder Normarbeitsverträge zu regeln, hält die GD nicht für nötig. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass pflegenden Angehörigen wiederholt zu tiefe Löhne bezahlt würden. «Abgesehen davon gilt es zu beachten, dass die Differenz zwischen den Einnahmen und den Lohnzahlungen an die pflegenden Angehörigen nicht dem Reingewinn der Spitex-Institution entspricht.» Daneben fielen ja noch weitere Kosten an wie Lohnnebenkosten, Verwaltungsaufwand oder die Lohnkosten der diplomierten Pflegefachpersonen, die die Aufsicht über die pflegenden Angehörigen wahren.
Die Regierung hielt in ihrer Antwort zudem fest, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichten, um die Anstellung von pflegenden Angehörigen zu regulieren, und genügend Kontrollinstanzen vorhanden seien.