Hilfsmittel, für die Pflege von Angehörigen
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27. November 2024Lohn für Pflege von Angehörigen
Gibt es einen Lohn für pflegende Angehörige in der Schweiz?
Die Pflege von Familienmitgliedern ist eine herausfordernde Aufgabe, die viel Zeit, Energie und Hingabe erfordert. Viele pflegende Angehörige stellen sich dabei die Frage: „Wie viel Geld bekomme ich eigentlich für diese Arbeit?“
In diesem Artikel beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Entlohnung von pflegenden Angehörigen und gehen auf wichtige Aspekte des Themas ein.
Inhaltsverzeichnis
- Kann ich als pflegender Angehöriger entlohnt werden?
- Wie viel Lohn erhalte ich als pflegender Angehöriger?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Entlohnung als pflegender Angehöriger?
- Bekomme ich auch Lohn, wenn ich einen Bekannten pflege?
- Kann ich vollzeit arbeiten und gleichzeitig Angehörige pflegen?
- Was sind die Schritte zur Entlohnung als pflegender Angehöriger?
- Häufig gestellte Fragen
Kann ich als pflegender Angehöriger entlohnt werden?
Die Pflege von Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft viel Zeit und Energie kostet. In der Schweiz gibt es jedoch Möglichkeiten, für deine Pflegearbeit entlohnt zu werden. Meist erhältst du einen Stundenlohn für jede Pflegeeinheit, die du leistest. Zusätzlich bieten einige bewilligte Anbieter auch soziale Absicherung, sodass du nicht nur für deine Arbeit bezahlt wirst, sondern auch für deine Zukunft vorgesorgt ist.
Wie viel Lohn erhalte ich als pflegender Angehöriger?
Die Höhe des Lohns für pflegende Angehörige variiert je nach Anbieter. In der Regel liegt der Stundenlohn für Pflegearbeit bei etwa 34 bis 36 CHF. Bei einigen Organisationen, wie zum Beispiel Zam.Care, können pflegende Angehörige sogar einen Stundenlohn von 38 CHF erhalten. Dieser Betrag wird für jede geleistete Stunde Pflegearbeit gezahlt und hilft dabei, die finanzielle Belastung der Pflege zu lindern.
Maria (57) pflegt ihre kranke Mutter und erhält dafür durchchnittlich 2100,00 CHF pro Monat
Was sind die Voraussetzungen für eine Entlohnung als pflegender Angehöriger?
Um als pflegender Angehöriger entlohnt zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
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Mindestalter: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Auch wenn du bereits im AHV-Alter bist, ist die Entlohnung möglich.
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Pflegebedürftige Angehörige: Du pflegst entweder direkte Verwandte oder Personen aus deinem engen Lebensumfeld.
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Langfristige Pflege: Der Pflegebedarf muss über einen längeren Zeitraum konstant sein und eine stabile, verlässliche Pflegeumgebung muss sichergestellt sein.
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Eignung: Du solltest in der Lage sein, die Grundpflege durchzuführen, sowohl körperlich als auch kognitiv.
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Keine arbeitsrechtlichen Konflikte: Die Pflege muss sich mit einer anderen Anstellung oder beruflichen Tätigkeit vereinbaren lassen.
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Bereitschaft zu Qualitätsstandards: Die Pflege sollte nach einheitlich hohen Qualitätsstandards erfolgen. Wenn du bereits länger pflegst, kann es sein, dass du dich an neue Vorgehensweisen anpassen musst.
Mit diesen Voraussetzungen hast du die Möglichkeit, für deine Pflegearbeit eine Entlohnung zu erhalten, die dich nicht nur finanziell entlastet, sondern auch deine Arbeit anerkennt.
Bekomme ich auch Lohn, wenn ich einen Bekannten pflege?
Ja, du kannst auch für die Pflege eines Bekannten bezahlt werden, wenn du die Grundpflege übernimmst. Das umfasst Aufgaben wie Waschen, Duschen, Ankleiden, Unterstützung beim Essen, Toilettengang und Umlagern von bettlägerigen Personen. Tätigkeiten wie Haushalts- oder Transporthilfe sind leider nicht abrechenbar. Entscheidend ist, dass du regelmässig pflegst und Verantwortung übernimmst, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Kann ich vollzeit arbeiten und gleichzeitig Angehörige pflegen?
Die Pflege eines Angehörigen und Vollzeitarbeit gleichzeitig zu bewältigen, ist oft schwierig. Viele pflegende Angehörige entscheiden sich daher, ihre Arbeitszeit zu verkürzen oder eine Pause einzulegen, um mehr Zeit für die Pflege zu haben. Eine Entlohnung für die Pflegearbeit hilft dabei, das Arbeitspensum zu reduzieren, ohne finanzielle Einbusen zu erleiden. So lässt sich die Pflege besser mit dem Job vereinbaren.
Was sind die Schritte zur Entlohnung als pflegender Angehöriger?
Schritt | Beschreibung |
---|---|
1. Kontaktaufnahme | Nimm Kontakt zu einem Anbieter auf, wie zum Beispiel einer privaten Spitex-Organisation (z. B. Zam.Care). |
2. Gespräch mit Pflegekoordinator:innen | Ein Gespräch mit einer Pflegekoordinatorin oder einem Pflegekoordinator wird geführt, um den Pflegebedarf und die aktuelle Pflegesituation zu klären. |
3. Besuch vor Ort | Es erfolgt ein Besuch vor Ort, um sicherzustellen, dass die Pflegeanforderungen korrekt erfasst und die Situation vollständig verstanden wird. |
4. Entlohnung | Nachdem alles geklärt ist, erhältst du eine Entlohnung für deine Pflegearbeit, basierend auf den vereinbarten Bedingungen. |
Häufig gestellte Fragen
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Muss ich eine formelle Pflegeausbildung haben, um als pflegender Angehöriger bezahlt zu werden?
Nein, eine formelle Ausbildung ist nicht erforderlich. Allerdings musst du in der Lage sein, die Grundpflege zuverlässig durchzuführen. Einige Anbieter bieten Schulungen oder Unterstützung, um sicherzustellen, dass du die benötigten Fähigkeiten erwirbst. -
Wie wird die Entlohnung für pflegende Angehörige berechnet?
Die Entlohnung erfolgt in der Regel auf Stundenbasis. Der genaue Betrag kann von Anbieter zu Anbieter variieren, aber häufig liegt der Stundenlohn bei etwa 34-38 CHF. Bei der privaten Spitex ZAM.care au Zürich erhältst du sogar 38 CHF/Stunde. Es kann auch zusätzliche Leistungen oder Sozialversicherungsbeiträge wie AHV und Rentenbeiträge geben. -
Gibt es eine maximale Anzahl von Stunden, die ich als pflegender Angehöriger arbeiten kann?
In der Regel gibt es keine festgelegte Grenze. Die Pflege wird so organisiert, dass sie zu deinem Lebensstil und den Bedürfnissen des zu pflegenden Angehörigen passt. Die Anzahl der Stunden wird individuell je nach Bedarf und Vereinbarung festgelegt. -
Kann ich als pflegender Angehöriger auch Unterstützung bei der Pflege erhalten?
Ja, viele Anbieter bieten Unterstützung durch qualifizierte Pflegekräfte, die bei Bedarf hinzukommen. Dadurch kannst du als pflegender Angehöriger auch entlastet werden, insbesondere wenn die Anforderungen steigen. -
Welche Arten von Pflege können entlohnt werden?
Grundpflege wie Körperpflege, Unterstützung beim An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen, Trinken oder bei Toilettengängen sind die Hauptaufgaben, die entlohnt werden können. Weitere unterstützende Tätigkeiten wie Haushaltshilfe oder Begleitungen sind in der Regel nicht abgedeckt. -
Bekomme ich auch für die Pflege von Menschen mit Behinderung Unterstützung? Ja, pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderungen können ebenfalls Unterstützung in Form von der neuen Regulierung im Kanton Zürich erhalten.
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Was passiert, wenn ich mal eine Pause brauche? Es ist vollkommen verständlich, dass pflegende Angehörige ab und zu eine Auszeit benötigen. Zum Glück bieten viele Anbieter wie ZAM.care flexible Lösungen, die es dir ermöglichen, Unterstützung zu erhalten, wenn du eine Pause brauchst. Dies kann durch stundenweise Betreuung oder Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Arztbesuchen oder einfach Gesellschaft leisten geschehen. Auf diese Weise kannst du deine Pflegeaufgaben besser mit persönlichen Bedürfnissen und Ruhezeiten in Einklang bringen.