Grundpflege umfasst die tägliche Körperpflege (waschen, duschen, Zähne putzen), an- und ausziehen (auch Stützstrümpfe), Unterstützung beim Essen und Trinken, beim Toilettengang, bei Grundbewegungen wie aufstehen und sich setzen, liegen oder umlagern bei immobilen Personen (Dekubitus-Prophylaxe).
Welche Tätigkeiten werden entlöhnt, welche nicht?
Wenn du die oben unter «Grundpflege» genannten Tätigkeiten regelmässig ausführst, bist du als pflegende:r Angehörige:r lohnberechtigt. Unterstützt du eine nahe Person hingegen im Haushalt, in finanziellen Angelegenheiten oder bei Transporten, sind diese Tätigkeiten leider nicht abrechenbar.
Erhalte ich nur Lohn für die Pflege einer verwandten Person?
Nein. Als pflegende Angehörige gelten sowohl direkte Verwandte wie Geschwister, Ehepartner und Personen in eingetragenen Partner- und Lebensgemeinschaften als auch Personen aus dem engen Lebensumfeld. Massgeblich ist nicht der Verwandtschaftsgrad der pflegenden Angehörigen, sondern vielmehr die regelmässige Unterstützung sowie die Verantwortung und die Verbindlichkeit gegenüber der zu pflegenden Person.
Wie läuft die Administration ab?
Nach deiner Kontaktaufnahme und grundsätzlich grünem Licht klärt ein:e Pflegekoordinator:in gemeinsam mit dir bei euch zu Hause den Pflegebedarf ab. Er oder sie kümmert sich auch um die dazu notwendige ärztliche Verordnung. Du wirst per Vertrag als pflegende:r Angehörige:r bei ZAM.care angestellt. Du musst zuhanden der Krankenversicherung täglich deinen Pflegeaufwand rapportieren. Ende Monat bezahlt dir ZAM.care einen entsprechenden Lohn aus.
Wie aufwändig ist der Pflegerapport?
Dies hängt von der zuständigen Krankenversicherung der pflegebedürftigen Person ab. ZAM.care setzt jedoch alles daran, den administrativen Aufwand für dich als pflegende:r Angehörige:r so gering wie möglich zu halten.
Wie können die Pflege-Profis von ZAM.care erreicht werden?
Von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichst du die/den für euch zuständige:n Pflege-Koordinator:in über die Hauptnummer +41 79 883 23 43 oder per E-Mail (info@zam.care). Ausserhalb dieser Zeiten kannst du auf den Anrufbeantworter sprechen. Neue Klient:innen oder pflegende Angehörige, die sich anstellen lassen wollen, können uns über das Kontaktformular (siehe unten) erreichen.
Organisiert ZAM.care auch Entlastungs- oder Übergangspflege?
Ja, bei der Bedarfsabklärung wird auch definiert, was passiert, wenn du als pflegende:r Angehörige:r ausfällst, ob ZAM.care die Pflege übernimmt, eine andere Spitexorganisation hinzugezogen oder ein Aufenthalt in einer Institution organisiert wird. Wir helfen dir bei der Vorausplanung.
Wie arbeitet ZAM.care mit der lokalen oder privaten Spitex zusammen?
Ist in die Pflege der Person, um die du dich kümmerst, bereits eine lokale oder private Spitex-Organisation involviert, koordinieren wir unsere bzw. deine Aufgabe mit ihr. Wir betrachten andere Spitex-Dienste nicht als Konkurrenz, sondern sehen es als selbstverständlich an, mit anderen Gesundheitsfachpersonen am gleichen Strick zu ziehen, um die Lebensqualität von euch Betroffenen zu verbessern.
Muss ich eine Ausbildung absolvieren, um mich anstellen zu lassen?
Ja, spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss musst du einen Lehrgang für Pflege-Helfende absolvieren, den wir speziell auf deine Situation anpassen. Du müsstest zudem schon früher bereit sein, an der Qualität deiner Pflege zu arbeiten, wenn die Pflege-Profis von ZAM.care Verbesserungspotenzial sehen.
Untersteht meine Anstellung bei ZAM.care auch dem BVG-Obligatorium?
Bei Erreichen eines gewissen Schwellenwerts im Jahreseinkommen (im Jahr 2023: 22'050 Franken) wird, wenn du noch nicht im AHV-Alter bist, in deine Pensionskasse einbezahlt.