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Kann ich auch im AHV-Alter als pflegende Angehörige angestellt werden?
In der Welt der Pflege ist die Bedeutung von pflegenden Angehörigen unbestreitbar. Sie sind oft die unsichtbaren Helden, die ihre Liebe und Hingabe einsetzen, um ihre Familienmitglieder zu unterstützen und zu pflegen. Doch was ist, wenn diese pflegenden Angehörigen selbst das AHV-Alter erreicht haben? Ist es möglich und zulässig, dass sie weiterhin in der Pflege tätig sind, sogar von einer Organisation wie ZAM.care angestellt werden?
Zuerst einmal, lassen Sie uns ZAM.care vorstellen. Diese innovative Organisation bietet eine wichtige und noch nicht breit bekannte Dienstleistung in der Schweiz an: eine Angehörigen-Spitex. Das bedeutet, dass ZAM.care pflegende Angehörige anstellt, die ihre eigenen Familienmitglieder pflegen, während sie gleichzeitig professionelle Unterstützung und Anleitung erhalten.
Aber wie kann das sein? Warum ist es möglich und zulässig, dass ZAM.care pflegende Angehörige einstellt?
1. Flexibilität des schweizerischen Arbeitsrechts
Das schweizerische Arbeitsrecht legt keine expliziten Verbote für die Beschäftigung von pflegenden Angehörigen im AHV-Alter fest, solange die Personen noch arbeitsfähig sind und die erforderlichen Beiträge zur AHV leisten.
2. Wertschätzung der Rolle der Angehörigenpflege
ZAM.care anerkennt die Bedeutung und den Wert von pflegenden Angehörigen. Sie sind die eigentlichen Profis im Pflege-Business zu Hause, sorgen sich zum Teil schon jahrelang unbezahlt um einen nahen Menschen. Durch die Bereitstellung professioneller Unterstützung und Anleitung durch ZAM.care wird sichergestellt, dass die Pflege auf einem hohen Qualitätsniveau erfolgt.
3. Qualitätssicherung und Schulung
ZAM.care bietet Schulungen und Unterstützung für pflegende Angehörige an, um sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die Pflege angemessen zu erbringen. Dies trägt zur Qualitätssicherung und zur Sicherstellung einer hohen Pflegequalität bei.
4. Bedarfsgerechte Pflege
Durch die Beschäftigung von pflegenden Angehörigen können individuelle Bedürfnisse und Präferenzen besser berücksichtigt werden. Familienmitglieder können weiterhin von der vertrauten Fürsorge und Nähe profitieren, während gleichzeitig professionelle Unterstützung und Fachkenntnisse verfügbar sind. Ausserdem hilft vielen Angehörigen auch die Rollenklärung: Sind sie angestellt, schlüpfen sie immer wieder in diese neue Rolle der/des Pflegenden.
Insgesamt ist die Beschäftigung von pflegenden Angehörigen durch ZAM.care möglich und zulässig, da sie auf den Prinzipien von Flexibilität, Wertschätzung, Transparenz, Ethik, Qualitätssicherung und bedarfsgerechter Pflege basiert. Durch diese innovative Herangehensweise wird eine Win-Win-Situation geschaffen, von der sowohl die pflegenden Angehörigen als auch die betreuten Personen profitieren.