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Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von finanziellen Unterstützungsangeboten, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen helfen, die Herausforderungen der Pflege zu bewältigen und ein würdevolles Leben zu Hause zu führen. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Leistungen und wie man sie in Anspruch nehmen kann.
1. Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen sind eine wichtige finanzielle Unterstützung für Rentnerinnen und Rentner sowie Bezüger von Invalidenrenten, deren Einkommen nicht ausreicht, um den minimalen Lebensbedarf zu decken.
- Anspruch haben Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und in der Schweiz wohnhaft sind.
- Die Höhe der Ergänzungsleistungen hängt von den individuellen finanziellen Verhältnissen ab.
- Der Antrag wird bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht, die auch bei der Berechnung und Bewilligung der Leistung hilft.
2. Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung richtet sich an Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Hilfe Dritter angewiesen sind.
- Anspruch haben sowohl Erwachsene als auch Kinder, die mindestens ein Jahr lang in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen sind.
- Es gibt drei Stufen der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer), die den Betrag der Entschädigung bestimmen.
- Der Antrag wird bei der IV-Stelle des Wohnkantons gestellt.
3. Lohn für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können für ihre Pflegeleistungen entschädigt werden. ZAM.care bietet ein Modell an, bei dem pflegende Angehörige angestellt und für die Grundpflege entschädigt werden.
- Pflegebedürftige Personen können pflegende Angehörige über ZAM.care anstellen lassen.
- Die Kosten werden von den Krankenversicherungen und Kanton und Gemeinden übernommen.
- Interessierte können sich direkt an ZAM.care wenden, um weitere Informationen zu erhalten und den Anstellungsprozess zu starten.
4. Assistenzbeitrag
Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Menschen mit einer Behinderung, Assistenzpersonen anzustellen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen und zu Hause wohnen zu bleiben.
- Anspruch haben Bezüger einer IV-Rente, die selbstständig zu Hause leben und die Assistenzpersonen anleiten und überwachen können.
- Der Beitrag kann für erweiterten Hilfebedarf genutzt werden, z.B. persönliche Pflege, Haushaltsführung oder Begleitung bei Aktivitäten.
- Der Antrag wird bei der IV-Stelle gestellt und erfordert eine umfassende Bedarfsabklärung.
5. Betreuungsgutschriften
Betreuungsgutschriften sind eine Form der Anerkennung für pflegende Angehörige im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
- Anspruch haben Personen, die regelmäßig Verwandte pflegen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen.
- Die Betreuungsgutschrift wird nicht direkt ausbezahlt, sondern erhöht das AHV-Rentenkonto der pflegenden Person, was sich positiv auf die spätere Altersrente auswirkt.
- Der Antrag muss bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse gestellt werden.
6. Weitere Unterstützungsangebote
Neben den genannten Leistungen gibt es noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten:
- Kantons- und Gemeindeleistungen: Viele Kantone und Gemeinden bieten zusätzliche finanzielle Hilfen oder Dienstleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an. Es lohnt sich, bei den lokalen Sozialdiensten nachzufragen.
- Steuerliche Abzüge: Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegekosten steuerlich geltend machen.