WARUM ZAM.CARE WÄHLEN?
DAS SAGEN UNSERE PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN
Susanne M, Adliswil
Darum haben wir uns für die Entschädigung von Angehörigen durch ZAM.care entschieden.
«Weil die Zusammenarbeit einfach, unkompliziert und herzlich ist.» Seit vier Jahren pflegt Susanne M. ihren Mann, der an einer seltenen Form von Parkinson erkrankt ist.
WIE ERHALTE ICH EINE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIE BETREUUNG MEINER ANGEHÖRIGEN?
1
Kriterien erfüllen
Du bist volljährig und pflegst eine dir nahestehende Person regelmässig und intensiv? Zur Grundpflege, die bezahlt wird, gehören Tätigkeiten wie Essen und Trinken eingeben, Körperpflege oder beim An- oder Ausziehen helfen.
Weitere Kriterien
Weitere Kriterien
2
Kontaktaufnahme und Bedarfsabklärung
Du meldest dich und schilderst eure Situation. Ein:e Pflege-Koordinator:in wird sich mit dir in Verbindung setzen. Wir klären gemeinsam mit dir, zu Hause bei der kranken Person,
wie viel Pflege sie braucht. Nach einem halben Jahr spätestens prüfen wir gemeinsam den Pflegebedarf und passen die Planung allenfalls an.
3
Arbeitsvertrag und Unterstützung
Zusammen besprechen wir die Anstellungsbedingungen. Der Stundenlohn beträgt 35 Franken brutto. Deine Ansprechperson bei ZAM.care besucht euch regelmässig. Bei Unklarheiten kannst du sie jederzeit anrufen.
ALLTAGSHILFE UND STUNDENWEISE BETREUUNG
PFLEGE-WISSEN
NIMM KONTAKT MIT UNS AUF
Wir melden uns umgehend.
Andreas Reiser
Leiter Pflege
Barbara Langsdorf
Geschäftsführerin